Pflegegrad I: Das heisst Patient braucht mindestens einmal täglich Grundpflege und zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfe im Haushalt. Das sind pro Tag mindestens 90 Minuten oder mehr als 10,5 Stunden pro Woche für Hilfsleistungen, wobei nur für die Grundpflege mehr als 45 Minuten täglich aufgewendet werden müssen.
Pflegegrad II: Patient muss dreimal täglich Grundpflege und zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfe im Haushalt benötigen müssen. Das sind mindestens 3 Stunden pro Tag oder 21 Stunden in der Woche, wobei nur für die Grundpflege allein schon über 2 Stunden täglich aufgewendet werden müssten.
Für die Pflegegrad III muss täglich rund um die Uhr, auch nachts, Hilfe benötigt werden. Eine Pflegeperson hat in ständiger Bereitschaft zu stehen und es müssen nicht jede Nacht aber doch zwei bis dreimal pro Woche unvorhergesehene Pflegeeinsätze geleistet werden. Der Zeitaufwand für die Pflegestufe III beträgt mindestens 5 Stunden pro Tag oder 35 Stunden pro Woche, wobei von diesen 5 Stunden täglich mindestens 4 für die Grundpflege aufgewendet werden müssen.
Die Pflegegrad IV erhält ein Mensch, sobald die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt. Wann genau Pflegegrad 4 zutrifft, entscheidet bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MD) und bei Privatversicherten das Unternehmen Medicproof. Bewertet wird mittlerweile nicht mehr nur der zeitliche Aufwand der Pfleger bzw. pflegenden Verwandten, sondern vor allem die Selbstständigkeit des Betroffenen.
Die Pflegegrad V erhält ein Mensch, sobald die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“ vorliegt. (Zum Vergleich: Ein Betroffener mit Pflegegrad 4 besitzt ebenfalls die „schwerste Beeinträchtigung“, jedoch ohne „besondere Anforderungen“.) Wann genau Pflegegrad 5 zutrifft, entscheidet bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MD) und bei Privatversicherten das Unternehmen Medicproof. Bewertet wird mittlerweile nicht mehr nur der zeitliche Aufwand der Pfleger bzw. pflegenden Verwandten, sondern vor allem die Selbstständigkeit des Betroffenen.